Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemein

 

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) regeln das Verhältnis zwischen Christine Ines Henning und dem Kunden (Dienstleistungsempfänger) in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung.

1.2  Von diesen AGB abweichende Christine Ines Henning vom Dienstleistungsempfänger übermittelte AGB werden nicht Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn Christine Ines Henning ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1.3  Christine Ines Henning behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Jede Änderung ist rechtsverbindlich, sobald die geänderten AGB unter www.los-gehts-freude.at abrufbar sind.

 

 

2.Gegenstand der Dienstleistung

 

2.1  Die Dienstleistung besteht aus Lebens- und Sozialberatung, systemische Aufstellungsarbeit, Mediation, Supervision, Cranio Sacrale Körperarbeit - Das Tao der Berührung.

 

2.2  Der Dienstleistungsempfänger erklärt Christine Ines Henning hinsichtlich Schäden aller Art gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten. 

  

2.3  Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich des Dienstleistungsangebots seitens Christine Ines Henning kann nicht gegeben werden, da der Erfolg größtenteils vom Menschen selbst abhängt. Eine eventuelle Abschätzung ist keine Garantie, dass die abgeschätzte notwendige Zeit auch tatsächlich ausreichend ist, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen.

  

2.4  Für die Seminare gelten Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen. Besteht ein Seminar aus einer Reihe von Veranstaltungen, ist die Anmeldung zu dieser – sofern nicht Einzelanmeldungen angeboten werden – nur in ihrer Gesamtheit möglich, verabsäumte Veranstaltungen können nicht kostenlos nachgeholt werden. 

 

2.5 Der Seminarbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn  zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an dem Seminar  ausgeschlossen. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Bei einem späteren Einstieg in ein Seminar ist eine Ermäßigung des Seminarbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. 

Im Seminarbeitrag sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die Kosten für die Verpflegung oder Nächtigung nicht enthalten. 

 

2.6 Muss ein Seminar abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Seminarbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Dienstleistungsempfänger schriftlich bekanntgegebenem Konto. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. 

 

2.7  Mit der Anmeldung zu Einzelterminen/Seminaren sind die jeweiligen dafür veranschlagten Honorare fällig. Einzeltermine müssen spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit abgesagt werden, um Christine Ines Henning die Möglichkeit offen zu halten, diese Einheit anderwärtig zu vergeben. Seminare spätestens 72 Stunden vorher.

Absagen müssen schriftlich (SMS, Whats App, Email, hier aber nur gültig, wenn seitens Christine Ines Henning eine Bestätigung erfolgt ist), oder telefonisch erfolgen. Bei Absagen von Stunden zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird die halbe Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

 

 

3.Vertag

 

3.1  Der Vertrag kommt mit der Buchung des Dienstleistungsempfängers und der Buchungsbestätigung seitens Christine Ines Henning zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

3.2  Wenn der Vertrag über Telekommunikationsmedien  (Telefon, Email, Kontaktformular) zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz.

3.3  Der Unterzeichnende stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (unter anderem Name, Adresse, Email, Telefonnummer) abgespeichert und verarbeitet werden und nur für Christine Ines Henning zugänglich sind. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, gegenüber denen Auskunftspflicht besteht und in Ausnahmefällen gegenüber meiner Steuerberaterin.

 

3.4  Christine Ines Henning erbringt nach erfolgtem Vertragsabschluss gegenüber Verbrauchern ihre Dienstleistung (Beratungstätigkeit) erst nach Ablauf der dem Kunden gesetzlich eingeräumten 14 tägigen Rücktrittsfrist, es sei denn, der Verbraucher verlangt einen sofortigen Beginn der Dienstleistung. 

 

 

4.Rücktrittsrecht/Widerruf

 

4.1  Für Fernabsatzgeschäfte gilt: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Christine Ines Henning, mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Ihnen unverzüglich eine Bestätigung per Mail über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Bei vorzeitigem Abbruch der Schulung/des Trainings, werden keine Kosten rückerstattet! Eine Rückerstattung unverbrauchter Einheiten ist ausgeschlossen!

Ausgenommen ist das 14 tägige Rücktrittsrecht des Fernabsatzgesetzes.

Wenn Sie diesen Vertrag innerhalb des 14 tägigen Rücktrittsrechts widerrufen, hat Christine Ines Henning Ihnen alle Zahlungen, die Christine Ines Henning von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, verwendet, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, berechnet sich die Rückerstattung abzüglich der bereits erbrachten Leistung.

  

 

5. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.